Ortskirchensteuer
Weitere Erhebung der Ortskirchensteuer ab 2020
Die Ortskirchensteuer wird für das Jahr 2020 und voraussichtlich auch die nächsten Jahre erhoben, da sonst ein Defizit im Haushalt der Kirchengemeinde entsteht und da die Erhebung (z.B. in der VG Westerburg mit einer Quote von 99,5 % der geforderten Beträge) durch die Verbandsgemeinden eine genaue und anonyme Erhebung ermöglicht.
Die Verbandsgemeinden erfassen aber nur die Immobilien ihrer Einwohner, die im Gebiet der Verbandsgemeinde liegen – die Steuerpflicht besteht aber prinzipiell für alle Immobilien innerhalb des Geltungsbereiches des Kirchensteuergesetztes Rheinland – Pfalz (das ist das Gebiet von Rheinland – Pfalz). Aus Datenschutzgründen gibt die Kirchengemeinde aber keine Informationen über Mitgliedschaften an andere Verbandsgemeinden und Institutionen weiter. Wenn Sie weitere Immobilien haben und die Ortskirchensteuer abführen möchten, dann verwenden Sie bitte das unten stehende Formular. So habe ich das z.B. mit meiner Eigentumswohnung in Ingelheim (Rheinland – Pfalz) gemacht.
Sollte sich in Zukunft eine Änderung ergeben, wird Ihnen dies per Steuerbescheid mitgeteilt.
Januar 2020 Pfarrer Ralf Hufsky